Konstruktionsregeln für Schrauben und Schweißnähte gemäß AISC

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Schrauben

Der Mindestabstand zwischen Schrauben und der Abstand der Schraubenmitte zu einer Kante eines verbundenen Teils werden überprüft. Der Mindestabstand 2,66 mal (änderbar in den Normeinstellungen) des Schrauben-Nenndurchmessers zwischen den Schraubenmitten wird gemäß AISC 360-16 – J.3.3 überprüft. Der Mindestabstand von der Schraubenmitte zu einer Kante eines verbundenen Teils wird gemäß AISC 360-16 – J.3.4 überprüft; die Werte sind in Tabelle J3.4 und J3.4M aufgeführt.

Schweißnähte

Es werden die minimale und maximale Schweißnahtgröße und die ausreichende Länge der Schweißnaht überprüft.

Die maximale Schweißnahtgröße wird gemäß AISC 360-16 – J2.2b geprüft:

  • Bei dünneren Blechdicken bis zu 3/16 Zoll  sollte die Schweißnahtgröße nicht größer als die Blechdicke sein.
  • Bei dünneren Blechdicken von mehr als 3/16 Zoll und kleiner als 1/4 Zoll sollte die Schweißnahtgröße nicht größer als 3/16 Zoll sein.
  • Für dünnere Blechdicken von mehr als 1/4 Zoll sollte die Schweißnahtgröße nicht größer als 1/4-1/16 Zoll sein.

Die minimale Schweißnahtgröße wird gemäß Tabelle J2.4 überprüft:

  • Für dünnere Blechdicken bis 1/4 Zoll sollte die Schweißnahtgröße größer oder gleich 1/8 Zoll sein.
  • Für dünnere Blechdicken über 1/4 Zoll bis 1/2 Zoll sollte die Schweißnahtgröße größer oder gleich 3/16 Zoll sein.
  • Für dünnere Blechdicken über 1/2 Zoll bis 3/4 Zoll sollte die Schweißnahtgröße größer oder gleich 1/4 Zoll sein.
  • Bei dünneren Blechdicken über 3/4 Zoll sollte die Schweißnahtgröße größer oder gleich 5/16 Zoll sein.

Die Mindestlänge der Kehlnähte sollte das Vierfache der Schweißnahtgröße gemäß J2.2b (c) nicht unterschreiten.

Anker

Der Abstand zwischen Ankern sollte gemäß ACI 318-14 – 17.7.1 größer als das 4-fache des Ankerdurchmessers sein.

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