In den Berechnungen werden die folgenden Annahmen gemäß Abschnitt 7.2 Spannungsbegrenzung, 7.3.4 Rissbreitenberechnung, 7.4 Durchbiegungsnachweis EN 1992-1-1 verwendet.
Bei der Berechnung des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit haben wir es mit zwei Zuständen zu tun, die sich nur in der Zugfestigkeit des Betons unterscheiden.
1. Ungerissener Querschnitt
- Die Zugfestigkeit des Betons wird nicht ignoriert.
- Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
- Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
- Die Betonzugspannung ist begrenzt durch den Wertfct,eff gemäß Art. 7.1 (2) EN 1992-1-1.
\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Ungerissener Querschnitt}}}\]
2. Vollständig gerissener Querschnitt
- Die Zugfestigkeit des Betons wird ignoriert.
- Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand von der neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
- Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand von der neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Vollständig gerissener Querschnitt}}}\]