Berechnungsannahmen für GZG

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In den Berechnungen werden die folgenden Annahmen gemäß Abschnitt 7.2 Spannungsbegrenzung, 7.3.4 Rissbreitenberechnung, 7.4 Durchbiegungsnachweis EN 1992-1-1 verwendet.

Bei der Berechnung des Grenzzustandes der Gebrauchstauglichkeit haben wir es mit zwei Zuständen zu tun, die sich nur in der Zugfestigkeit des Betons unterscheiden.

1. Ungerissener Querschnitt

    • Die Zugfestigkeit des Betons wird nicht ignoriert.
    • Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
    • Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand zur neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
    •  Die Betonzugspannung ist begrenzt durch den Wertfct,eff gemäß Art. 7.1 (2) EN 1992-1-1.
Ungerissener Querschnitt

\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Ungerissener Querschnitt}}}\]

2. Vollständig gerissener Querschnitt

    • Die Zugfestigkeit des Betons wird ignoriert.
    • Die Betonspannung ist direkt proportional zum Abstand von der neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
    • Die Bewehrungsspannung ist direkt proportional zum Abstand von der neutralen Achse (lineare Spannungsverteilung).
Vollständig gerissener Querschnitt

\[ \textsf{\textit{\footnotesize{Vollständig gerissener Querschnitt}}}\]