Die Kapazitätsbemessung erfolgt aufgrund fehlender Vorschriften in russischen Normen nach dem gleichen Verfahren wie in der EN.
Das Ziel der Kapazitätsbemessung besteht darin, zu bestätigen, dass ein Gebäude ein kontrolliertes duktiles Verhalten aufweist, um einen Einsturz bei einem Erdbeben auf Entwurfsebene zu vermeiden. Es wird erwartet, dass plastische Gelenke in einem dissipativen Element auftreten, und alle nicht-dissipativen Elemente des Anschlusses müssen in der Lage sein, Kräfte aufgrund des Nachgebens in dem disspativen Element sicher zu übertragen. Das dissipative Element ist normalerweise ein Träger in einem momententragfähigen Rahmen, kann aber auch z.B. eine Stirnplatte sein. Der Betriebsfaktor wird für dissipative Elemente nicht verwendet. Dem dissipativen Element werden zwei Faktoren zugeordnet:
- γov – Überfestigkeitsfaktor – EN 1998-1, Abs. 6.2; der empfohlene Wert ist γov = 1,25; änderbar in Materialien
- γsh – Wiederverfestigungsfaktor; die empfohlenen Werte sind γsh = 1,2 für Träger im momententragenden Rahmen, ansonsten γsh = 1,0; in der Operation änderbar
Das Materialdiagramm wird gemäß der folgenden Abbildung modifiziert:
Die erhöhte Festigkeit des dissipativen Elements ermöglicht die Eingabe von Lasten, die dazu führen, dass das plastische Gelenk in dem dissipativen Element auftritt. Im Fall eines momenttragenden Rahmens und Trägers als dissipatives Element sollte der Trägers mit My,Ed = γovγshfyWpl,y und der entsprechenden Querkraft Vz,Ed = –2 My,Ed / Lh belastet werden, mit:
- fy – Charakteristische Streckgrenze
- Wpl,y – Plastischer Widerstandsmodul
- Lh – Abstand zwischen plastischen Gelenken am Träger
Bei asymmetrischen Anschlüssen sollte der Träger sowohl durch durchhängende als auch durch kragende Biegemomente und die entsprechenden Querkräfte belastet werden.
Die Platten von dissipativen Elementen sind vom Nachweis ausgeschlossen.