Einschränkungen bei der Überprüfung von Verankerungen
Eurocode
Anker-Typ: Gerade
Meldung:
Die folgenden Nachweise für auf Zug belastete Anker sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der entsprechenden Europäischen Technischen Produktspezifikation überprüft werden:
- Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker) - DIN EN 1992-4, Cl. 7.2.1.5,
- Kombiniertes Ausreißversagen und Betonversagen (bei nachträglich eingebauten Verbundankern) - DIN EN 1992-4, Cl. 7.2.1.6,
- Versagen durch Spalten des Betons - EN 1992-4, Cl. 7.2.1.7.
Ein Betonausbruchversagen ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen.
Anker-Typ: Unterlegscheibe
Meldung:
Betonbruch wird gemäß DIN EN 1992-4, Cl. 7.2.1.7 bestimmt. Es fehlen die Angaben aus der entsprechenden Europäischen Technischen Produktspezifikation.
AISC (LRFD)
Anker-Typ: Gerade
Meldung:
Die folgenden Nachweise von auf Zug belasteten Ankern sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der jeweiligen Technischen Produktspezifikation überprüft werden (basierend auf dem 5 %-Fraktil der durchgeführten und nach ACI 355.2 ausgewerteten Versuche):
- Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker) – ACI 318-19: 17.6.3,
- Haftfestigkeit des Klebeankers (bei nachträglich eingebauten Klebeankern) – ACI 318-19: 17.6.5,
- Betonbruch während des Einbaus sollte nach den Anforderungen des ACI 355.2 bewertet werden.
Ein Betonausbruchversagen ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen.
Anker-Typ: Unterlegscheibe
Meldung:
Betonbruch während des Einbaus wird nicht geprüft und sollte nach den Anforderungen des ACI 355.2 bewertet werden.
CSA
Anker-Typ: Gerade
Meldung:
Die folgenden Nachweise von auf Zug belasteten Ankern sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der jeweiligen Technischen Produktspezifikation überprüft werden (basierend auf dem 5 %-Fraktil der Versuche):
- Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker) – CSA A23.3-14: D.6.3,
- Haftfestigkeit des Klebeankers (bei nachträglich eingebauten Klebeankern) – CSA A23.3-14: D.6.5.
Betonbruch ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen. Die Anker müssen die erforderlichen Randabstände, Abstände und Dicken erfüllen, um ein Spaltversagen gemäß CSA A23.3-14: D.9. auszuschließen.
Anker-Typ: Unterlegscheibe
Meldung:
Die Anker müssen die erforderlichen Randabstände, Abstände und Dicken erfüllen, um ein Spaltversagen gemäß CSA A23.3-14: D.9. auszuschließen.
AS
Anker-Typ: Gerade
Meldung:
Die folgenden Nachweise von auf Zug belasteten Ankern sind nicht vorgesehen und sollten anhand der Angaben in der jeweiligen Technischen Produktspezifikation (Prüfung nach AS 5216:2018: Anhang A) überprüft werden:
- Ausreißversagen des Befestigungselements (für nachträglich eingebaute mechanische Anker) – AS 5216:2018: 6.2.4,
- Kombiniertes Ausreißen und Betonkonusversagen (bei nachträglich eingebauten Verbundankern) – AS 5216:2018: 6.2.5,
- Betonspaltbruch – AS 5216:2018: 6.2.6.
Betonbruch ist nur bei Ankern mit Unterlegscheiben vorgesehen.
Anker-Typ: Unterlegscheibe
Meldung:
Das Betonversagen sollte nach AS 5216:2018: 6.2.6 bestimmt werden. Es fehlen die Angaben aus den entsprechenden Technischen Produktspezifikationen (Prüfung nach AS 5216:2018: Anhang A).
Verfügbar in IDEA StatiCa Steel und IDEA StatiCa Complete.