IDEA StatiCa ENDNUTZER-LIZENZVEREINBARUNG

1. EINFÜHRUNGSBESTIMMUNG

1.1. Dieser Endnutzer-Lizenzvertrag (nachfolgend das "EULA") legt die Bedingungen fest, unter denen IDEA StatiCa (nachfolgend definiert) bereit ist, Ihnen als Endnutzer (nachfolgend definiert) eine Lizenz für die Software (nachfolgend definiert) zu erteilen, unabhängig davon, ob diese Lizenz Ihnen von IDEA StatiCa oder einem autorisierten Vertriebspartner (nachfolgend definiert) zur Verfügung gestellt wird. Die Bedingungen dieses EULA sind für Sie rechtlich bindend, unabhängig von der Art der Lieferung der Software und unabhängig davon, ob die Software Ihnen direkt von IDEA StatiCa oder von einem autorisierten Vertriebspartner zur Verfügung gestellt wurde.

2. ABSCHLUSS DER EULA

2.1. Dieses EULA wird insbesondere abgeschlossen durch: (i) die Annahme des Angebots (unten definiert), oder (ii) den Abschluss des jeweiligen Vertrags über die Lieferung der Software mit IDEA StatiCa oder einem autorisierten Händler, oder (iii) durch Anklicken der Schaltfläche "I ACCEPT" während der Installation der Software. Mit dem Abschluss dieses EULA erklären Sie auch:

(a) die Bedingungen dieses EULA bedingungslos zu akzeptieren und ihnen zuzustimmen;

(b) bestätigen Sie, dass Sie dieses EULA gelesen haben; und

(c) bestätigen, dass Sie ein autorisierter Benutzer der Software sind und dass Ihre Installation der Software legal und unter diesem EULA erlaubt ist.

2.2. Sie sind nicht berechtigt, die Software ohne den Abschluss dieses EULA zu installieren oder zu verwenden.

2.3. Der Inhalt dieses EULA wird insbesondere bestimmt durch: (i) dem Angebot und/oder dem jeweiligen Vertrag über die Softwarelieferung und (ii) den in diesem Dokument genannten Bedingungen des EULA. Im Falle von Widersprüchen haben die im Angebot und/oder im Vertrag über die Softwarelieferung vereinbarten Bedingungen Vorrang vor den in diesen EULA-Bedingungen genannten Bedingungen.

3. DEFINITIONEN

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben die folgenden Begriffe in diesem EULA die folgende Bedeutung:

3.1. Verbundenes Unternehmen bedeutet in Bezug auf eine Partei, Person oder Organisation jede andere Person oder Organisation, die: (i) diese Partei direkt oder indirekt kontrolliert, (ii) direkt oder indirekt von dieser Partei kontrolliert wird oder (iii) unter gemeinsamer Kontrolle mit dieser Partei steht. Eine natürliche oder juristische Person gilt als unter der Kontrolle einer anderen natürlichen oder juristischen Person stehend, wenn sie mehr als vierzig Prozent (40 %) der stimmberechtigten Aktien oder anderer Eigentumsanteile der anderen juristischen Person besitzt oder direkt oder indirekt die Macht besitzt, die Weisungen zu geben oder die Strategie zu bestimmen;

3.2. Autorisiertes Verbundenes Unternehmen bezeichnet jedes Verbundene Unternehmen, das berechtigt ist, die Software auf der Grundlage Ihrer Lizenz gemäß den Bedingungen der jeweiligen Lizenz zu nutzen;

3.3. Autorisierter Vertriebspartner bedeutet jedes verbundene Unternehmen von IDEA StatiCa oder ein autorisierter Wiederverkäufer von IDEA StatiCa;

3.4. Vertrauliche Informationen sind die Software, die Dokumentation und alle Informationen und Materialien in jeglicher Form, die den Betrieb, das Personal und die Geschäftsvorgänge von IDEA StatiCa oder Ihnen betreffen, die entweder: (i) als vertraulich gekennzeichnet sind, oder (ii) aufgrund ihrer Art oder der Umstände, unter denen die Informationen oder das Material offengelegt werden, vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind;

3.5. Datenschutzgesetzgebung bezeichnet (i) die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (nachfolgend die "DSGVO"), (ii) alle nationalen Umsetzungsgesetze, Verordnungen und sekundären Rechtsvorschriften in ihrer jeweils geänderten oder aktualisierten Fassung und (iii) alle Nachfolgegesetze zur DSGVO und die Umsetzungsgesetze, Verordnungen und sekundären Rechtsvorschriften;

3.6. Dokumentation bezeichnet die Benutzerdokumentation zur Software; die Wissensdatenbank (nachfolgend definiert) ist nicht Teil der Dokumentation;

3.7. Fehler bedeutet einen Defekt oder Fehler in der Software, der verhindert, dass die Software im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert;

3.8. EULA bezeichnet diesen Endbenutzer-Lizenzvertrag für Software;

3.9. IDEA StatiCa bedeutet IDEA StatiCa s.r.o., eine nach dem Recht der Tschechischen Republik gegründete und bestehende Gesellschaft, Id. Nr. 28356586, Sitz in Brünn, Šumavská 519/35, PLZ 602 00, Tschechische Republik, eingetragen im Handelsregister des Kreisgerichts in Brünn, Ak­tenzeichen. C 63425;

3.10. Helpdesk-Dienstleistungen sind die Dienstleistungen des technischen Supports in Bezug auf die Installation und Nutzung der Software, die entweder direkt von IDEA StatiCa oder von einem autorisierten Vertriebspartner erbracht werden;

3.11. Wissensdatenbank bezeichnet Online-Informationen und -Materialien, die sich auf die Software und/oder die Strukturanalyse beziehen, wie z.B. White Papers, Artikel und/oder Videos, die auf der IDEA StatiCa-Website veröffentlicht und Ihnen über das Web-Interface als Teil der Wartung auf der IDEA StatiCa-Website zur Verfügung gestellt werden;

3.12. Lizenz bezeichnet die Lizenz für Software und Dokumentation, die Ihnen gemäß dem Angebot und/oder dem jeweiligen Vertrag über die Lieferung der Software und in Übereinstimmung mit diesen EULA-Bedingungen gewährt wird;

3.13. Lizenzgebühr bezeichnet die im Angebot und/oder im jeweiligen Vertrag über die Softwarelieferung angegebenen und von Ihnen zu zahlenden Gebühren für die Lizenz und, falls die Wartung in der Lizenz enthalten ist, auch für die Bereitstellung der Wartung;

3.14. Lizenzkategorie bedeutet eine der Kategorien der Lizenz, wie in Abschnitt 5 dieses EULA näher definiert;

3.15. Lizenzinhaber  bezeichnet die Kategorie der natürlichen und/oder juristischen Person, die zur Gewährung der jeweiligen Lizenzkategorie berechtigt ist, wie in Abschnitt 5 dieses EULA näher beschrieben;

3.16. Lizenzparameter sind die für jede Lizenzkategorie in den Abschnitten 5.2 bis 5.7 dieses EULA beschriebenen Parameter der Lizenz, die im Angebot ergänzt oder geändert werden können (d.h. im Falle von Abweichungen zwischen diesem EULA und dem Angebot sind die Lizenzparameter gemäß dem Angebot maßgeblich);

3.17. Lizenzlaufzeit bedeutet die Laufzeit der Lizenz, wobei diese Lizenzlaufzeit entweder für einen bestimmten Zeitraum, unbefristet oder für den Abonnementzeitraum begrenzt sein kann;

3.18. Wartung bedeutet die folgenden Leistungen: (i) Nebenreleases, (ii) Hauptreleases, (iii) Helpdesk-Services und (iv) Zugang zur Wissensdatenbank; bei abonnementbasierten Lizenzen ist die Wartung immer in der Lizenz enthalten;

3.19. Wartungsgebühr bezeichnet die Gebühr für die Wartungsdienste, wobei diese Wartungsgebühr bei abonnementbasierten Lizenzen in der Lizenzgebühr enthalten ist und nur bei unbefristeten Lizenzen separat berechnet wird;

3.20. Wartungszeitraum bezeichnet den Zeitraum, in dem Ihnen die Wartung zur Verfügung gestellt wird und der in Abschnitt 8 dieses EULA näher definiert ist;

3.21. Hauptversion bezeichnet jede Hauptversion der Software, die von IDEA StatiCa von Zeit zu Zeit allgemein kommerziell verfügbar gemacht wird und die von IDEA StatiCa mit einer Versionsnummer versehen wurde, die eine neue Hauptversion kennzeichnet;

3.22. Nebenreleases sind Aktualisierungsversionen der Software, die insbesondere Fehlerkorrekturen oder Funktions- und Leistungsverbesserungen enthalten können, aber keine Versionsnummern erhalten und keinesfalls ein Hauptrelease darstellen;

3.23. Partei bedeutet entweder Sie oder IDEA StatiCa, wie anwendbar;

3.24. Erlaubte Nutzung bezeichnet die Art und Weise, in der Sie berechtigt sind, die Software aufgrund der Lizenz zu nutzen;

3.25. Personenbezogene Daten sind alle personenbezogenen Daten im Sinne der Datenschutzgesetzgebung, die entweder Sie oder Ihre Nutzer oder ggf. andere natürliche Personen betreffen und die von IDEA StatiCa in Verbindung mit diesem EULA und/oder Ihrer Nutzung der Software verarbeitet werden;

3.26. Professionelle Berater bedeutet alle professionellen Anbieter von Beratungs-, Aufsichts- und anderen spezialisierten Dienstleistungen, die zum Zweck ihrer Tätigkeit für eine der Parteien Zugang zu den Vertraulichen Informationen erhalten und die durch das Gesetz und/oder Berufsrecht zur Vertraulichkeit verpflichtet sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechts- und Steuerberater und Wirtschaftsprüfer;

3.27. Angebot bezeichnet das Ihnen von IDEA StatiCa oder dem autorisierten Vertriebspartner unterbreitete und von Ihnen akzeptierte Angebot für die Lieferung der Lizenz(en) oder Wartung in Bezug auf die Software;

3.28. Lizenzen bezeichnet die maximal zulässige Anzahl von Benutzern, die die Software gleichzeitig nutzen;

3.29. Software bedeutet das/die im Angebot angegebene(n) Softwareprodukt(e) von IDEA StatiCa einschließlich aller Minor Releases und Main Releases;

3.30. Subskriptionsgebühr bedeutet eine reguläre Lizenzgebühr für eine subskriptionsbasierte Lizenz, die für jeden Subskriptionszeitraum in einer (1) Rate gezahlt wird, die am ersten (1.) Tag eines solchen Subskriptionszeitraums fällig wird, oder wie anderweitig im Angebot und/oder in der jeweiligen Vereinbarung über die Softwarelieferung angegeben;

3.31. Abonnementzeitraum bezeichnet die Gültigkeitsdauer einer abonnementbasierten Lizenz; der Abonnementzeitraum ist wiederkehrend (d.h. mit automatischer Verlängerung) und jede Partei hat das Recht, die automatische Verlängerung unter den in Abschnitt 7.1 dieses EULA festgelegten Bedingungen zu kündigen;

3.32. Benutzer bedeutet Sie, eine bei Ihnen oder ggf. bei einem Autorisierten Verbundenen   Unternehmen angestellte Person, der ein gültiger Lizenzschlüssel zugewiesen wurde, um die Software zu nutzen. Für die Zwecke dieser Definition gelten als "angestellte Person" auch selbstständige Auftragnehmer, die die Software in Ihrem Namen gemäß einer Vereinbarung mit Ihnen oder einem Autorisierten Verbundenen Unternehmen nutzen;

3.33. Benutzeranmeldeinformationen sind die folgenden Anmeldeinformationen, die den Zugriff auf die Software ermöglichen: (i) Benutzernamen und (ii) Passwort;

3.34. Der Begriff "Sie" bezieht sich auf die Partei, die die Lizenz erwirbt, d.h. auf Sie als Einzelperson oder auf die von Ihnen vertretene juristische Person/Organisation, wie im Angebot angegeben, oder auf einen zulässigen Rechtsnachfolger oder Zessionar.

4. LIEFERBEDINGUNGEN

4.1. Sie erwerben Ihre Lizenz(en) und/oder Wartung durch Abschluss dieses EULA, insbesondere auf der Grundlage des Angebots und/oder des Vertrags über die Lieferung der Software.

4.2. Der Zugriff auf die Software wird über Benutzeranmeldeinformationen aktiviert, die Sie von IDEA StatiCa erhalten. Die Benutzeranmeldeinformationen   werden in der Regel per E-Mail über Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse bereitgestellt. Mit dem Abschluss dieser EULA erklären Sie sich damit einverstanden, die Benutzeranmeldeinformationen per E-Mail zu erhalten.

4.3. Die Software darf nur auf solcher Hardware betrieben werden, die den in der Dokumentation beschriebenen technischen Parametern entspricht.

5. GRUNDLEGENDE LIZENZBEDINGUNGEN

5.1. Die Lizenz(en) berechtigt(en) Sie, die Software in Übereinstimmung mit Ihren Lizenzparametern und den Bedingungen dieses EULA zu nutzen. Ihre Lizenzparameter werden durch Ihre Lizenzkategorie (siehe Abschnitte 5.2 bis 5.7 dieses EULA) und durch den Inhalt des Angebots und/oder der Vereinbarung über die Softwarelieferung definiert.

5.2. Kommerzielle Standardlizenz

Zulässige VerwendungKommerzielle Zwecke
Lizenz InhaberEinzelpersonen oder Geschäftseinheiten und Organisationen
Autorisiertes Verbundene UnternehmenNicht erlaubt
Territorialer UmfangLand Ihrer Rechnungsadresse
Lizenzdauer

Abonnementzeitraum oder unbefristet 

(im Angebot angegeben)

BenutzerSie und/oder Ihre angestellten Personen
Wartung

Abonnementbasierte Lizenzen: Die Wartung ist in der Lizenz und in den Lizenzgebühren enthalten

Unbefristete Lizenzen: Die Wartung wird gegen eine zusätzliche Wartungsgebühr angeboten

LizenzenWie im Angebot angegeben


5.3. Kommerzielle Unternehmenslizenzen

Zulässige VerwendungKommerzielle Zwecke
Lizenz InhaberEinzelpersonen oder Geschäftseinheiten und Organisationen
Autorisiertes Verbundene UnternehmenErlaubt
Territorialer UmfangWeltweit
Lizenzdauer

Abonnementzeitraum oder unbefristet 

(im Angebot angegeben)

BenutzerSie, und/oder Ihre angestellten Personen, und/oder die Mitarbeiter Ihrer Auto­risierten Verbundenen Unternehmen, wie anwendbar
Wartung

Abonnementbasierte Lizenzen: Die Wartung ist in der Lizenz und in den Lizenzgebühren enthalten

Unbefristete Lizenzen: Die Wartung wird gegen eine zusätzliche Wartungsgebühr angeboten

LizenzenWie im Angebot angegeben


5.4. Bildungslizenzen

Zulässige VerwendungSelbstschulung des Lizenzinhabers
Lizenz InhaberStudenten, Lehrer und Akademiker
Autorisiertes Verbundenes UnternehmenNicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichLand Ihres Wohnsitzes
LizenzdauerSubskriptionszeitraum
BenutzerSie
WartungIn der Lizenz enthalten
LizenzenEine (1)


5.5. Akademische Lizenz - Bildung

Zulässige VerwendungBildung
Lizenz InhaberUniversitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute
Autorisiertes Verbundenes UnternehmenNicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichWeltweit
LizenzdauerSubskriptionszeitraum
BenutzerSie und/oder Ihre Mitarbeiter und/oder Ihre Studenten
WartungIn der Lizenz enthalten
LizenzenWie im Angebot angegeben


5.6. Akademische Lizenz - Beratung

Zulässige VerwendungBildung, Forschung und kommerzielle Zwecke
Lizenz InhaberUniversitäten, Hochschulen und Forschungsinstitute
Autorisiertes Verbundenes UnternehmenNicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichLand Ihrer Rechnungsadresse
LizenzdauerSubskriptionszeitraum
BenutzerSie und/oder Ihre Mitarbeiter
WartungIn der Lizenz enthalten
LizenzenWie im Angebot angegeben


5.7. Testlizenz

Zulässige VerwendungTechnische oder kommerzielle Beurteilung der Software
Lizenz InhaberKeine Begrenzung
Autorisiertes Verbundenes UnternehmenNicht erlaubt
Territorialer GeltungsbereichWeltweit
LizenzdauerVierzehn (14) Kalendertage
WartungIn der Lizenz enthalten
LizenzenEine (1)

6. WEITERE LIZENZBEDINGUNGEN

6.1. Vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung der Lizenzgebühr, falls anwendbar, und vorbehaltlich der Erfüllung der in diesem EULA, dem Angebot und/oder dem jeweiligen Vertrag über die Lieferung der Software vorgesehenen Bedingungen, gewährt Ihnen die Lizenz ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unter lizenzierbares Recht, die Software für die Erlaubte Nutzung herunterzuladen, zu installieren und zu nutzen, wobei die Anzahl der Benutzer, die die Software gleichzeitig nutzen, der vereinbarten und erworbenen Anzahl von Plätzen entspricht.

6.2. Sie dürfen nicht und Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Verbundenen Unternehmen und alle Personen, denen Sie Zugriff auf die Software gewährt haben, dies nicht tun:

(a) zuzulassen, dass Kopien der Software Ihren oder Ihres Autorisierten Verbundenen Unternehmens Besitz oder Kontrolle verlassen;

(b) die Software ganz oder teilweise zu kopieren; dies gilt nicht für die angemessene Anzahl von Sicherungskopien zu Sicherungszwecken;

(c) die Software ganz oder teilweise zu modifizieren, zu erweitern oder mit einer anderen Software zusammenzuführen;

(d) die Software abzutreten, zu übertragen (mit Ausnahme von Autorisierten Verbundenen Unternehmen, sofern dies nach den geltenden Lizenzparametern zulässig ist), zu vertreiben, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu unterlizenzieren, zu belasten oder anderweitig mit ihr zu handeln oder sie zu belasten, noch die Software Dritten zur Verfügung zu stellen, noch die Software zu verwenden, um Software-as-a-Service, Service Büro oder ähnliche Dienste für Dritte bereitzustellen;

(e) die Software ganz oder teilweise anzupassen, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf den Quellcode der Software zuzugreifen;

(f) die Nutzung der Software durch Vervielfältigung mittels Virtualisierung oder vergleichbarer Technologie in einer Weise zu ermöglichen, die die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen überschreiten würde;

(g) die Software zur Entwicklung anderer Software zu verwenden;

(h) Kennzeichnungen des geistigen Eigentums in der Software oder ihren Erzeugnissen zu entfernen, noch zu versuchen, Schutzmechanismen des geistigen Eigentums in der Software oder ihren Ausgaben zu entfernen oder zu umgehen.

6.3. Sofern nicht anders vereinbart, ist Ihre Nutzung der Software ausschließlich auf die von IDEA StatiCa bezeichneten und in der Dokumentation angegebenen Prozesse, Funktionen und Zwecke beschränkt.

7. AUTOMATISCHE VERLÄNGERUNG DES ABONNEMENTZEITRAUMS

7.1. Der Abonnementzeitraum verlängert sich automatisch (auch wiederholt) für nachfolgende Zeiträume, die dem Abonnementzeitraum gemäß dem Angebot entsprechen, es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen Partei schriftlich mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des dann laufenden Abonnementzeitraums.

8. WARTUNG

8.1. Die Wartung ist immer in abonnementbasierten Lizenzen enthalten, und in solchen Fällen fällt die Wartungsdauer mit der Abonnementdauer zusammen.

8.2. Im Falle von Lizenzen mit einer unbefristeten Lizenzdauer ist die Wartung nicht enthalten und unterliegt einem separaten Angebot oder Ihrer Bestellung in anderer Form und der Zahlung einer separaten Wartungsgebühr. Der Wartungszeitraum wird automatisch (auch wiederholt) für nachfolgende Zeiträume verlängert, die dem Wartungszeitraum gemäß dem Angebot oder Ihrer Erstbestellung entsprechen, es sei denn, eine der Parteien kündigt der anderen Partei schriftlich mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des dann laufenden Wartungszeitraums. Alternativ und falls im Angebot festgelegt, endet die anfängliche Wartungsfrist am Ende des Kalenderjahres, in dem das Angebot über die Wartung abgeschlossen wurde, und danach verlängert sich die Wartungsfrist automatisch um weitere Zeiträume eines Kalenderjahres, es sei denn, eine Partei kündigt der anderen Partei schriftlich mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der dann aktuellen Wartungsfrist.

8.3. Die Wartung erfordert eine Lizenz  mit der neuesten  Version der Software. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Herausgabe der neuen Hauptversion keine aktive Wartung haben und somit keine Lizenz für die neueste Version der Software erwerben, müssen Sie ein Software-Update erwerben, bevor die Wartung wieder aktiviert werden kann.

8.4. Die Wartung ist in Bildungs-, Akademischen und Testlizenzen enthalten.

9. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

9.1. Sie sind verpflichtet, die Lizenzgebühren oder ggf. die Wartungsgebühren gemäß den im Angebot und/oder dem jeweiligen Vertrag über die Softwarelieferung festgelegten Bedingungen zu zahlen.

10. INFLATIONSANPASSUNG

10.1. Die Abonnementgebühren und Wartungsgebühren unterliegen den in diesem Abschnitt 10 festgelegten Regeln zur Inflationsanpassung.

10.2. Die Abonnement- und Wartungsgebühren werden automatisch am 1. November eines jeden Kalenderjahres entsprechend dem von Eurostat (Europäisches Statistisches Amt) veröffentlichten jährlichen harmonisierten Verbraucherpreisindex für die Europäische Union für das vorangegangene Kalenderjahr (im Folgenden "Index") angepasst. Sollte der Wert des Index kleiner oder gleich Null sein, wird keine Anpassung vorgenommen. Der Index wird in der Regel auf der Website von Eurostat veröffentlicht, die Sie hier finden:

https://ec.europa.eu/eurostat

https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/view/tec00118/default/table?lang=en 

10.3. Inflationsanpassungen nach dem Abschnitt 10.2 gelten nicht rückwirkend, d.h. für die bereits gezahlten Lizenz- und Servicegebühren. Inflationsanpassungen werden nur auf Abonnementgebühren und Wartungsgebühren angewendet, die nach ihrem Wirksamkeitsdatum zahlbar sind. Jede Zahlung unterliegt allen Inflationsanpassungen, die zwischen ihrem letzten und ihrem aktuellen Fälligkeitsdatum wirksam geworden sind (d.h. Zahlungen für mehrjährige Laufzeiten unterliegen mehreren nachfolgenden Inflationsanpassungen). Sollte einer der für die Inflationsanpassung notwendigen Indizes zum Fälligkeitsdatum der jeweiligen Abonnementgebühr oder Wartungsgebühr noch nicht veröffentlicht sein, wird die Zahlung ohne die entsprechenden Inflationsanpassungen berechnet und der Anpassungsbetrag wird unverzüglich nach der Veröffentlichung dieses Indexes gesondert berechnet.

10.4. Wenn der Index nicht mehr existiert, wird er durch denjenigen Index ersetzt, der an seine Stelle in Bezug auf die Europäische Union tritt, und wenn kein solcher Index eingeführt wird, durch den für die Tschechische Republik geltenden Index, der nach seiner Art und seinem Zweck dem Index am meisten entspricht.

11. IDEA BIM UND OPEN-SOURCE-SOFTWARE-LIZENZ

11.1. Die Software ist so konzipiert, dass sie mit Datenmodellen von CAE- (Computer-Aided Engineering) und CAD- (Computer-Aided Drawing) Programmen (im Folgenden die "CAE/CAD-Programme"), die in der Dokumentation aufgeführt sind, funktioniert und verknüpft werden kann. Die in diesem Absatz beschriebene Funktionalität wird im Folgenden als "BIM Link" bezeichnet.

11.2. IDEA StatiCa übernimmt keine Garantie für die Funktionalität des BIM Link in Bezug auf Updates oder neue Versionen der verknüpften CAE/CAD-Programme, die nach dem Erwerb der Lizenz(en) durch Sie veröffentlicht werden. IDEA StatiCa wird jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, das BIM Link jeweils spätestens in zwei (2) Monaten nach dem Er-scheinen des Updates oder der neuen Version des betreffenden CAE/CAD-Programms anzupassen.

11.3. IDEA StatiCa kann nicht für einen Verlust der BIM-Link-Funktionalität der Software haftbar gemacht werden, der durch einen Eingriff oder eine andere Handlung des jeweiligen CAE/CAD-Programm-Eigentümers, -Entwicklers oder -Vertreibers oder ggf. eines anderen Dritten verursacht wird. Dies schließt ohne Einschränkung die Beendigung der Anschlussfähigkeit des CAE/CAD-Programms durch den jeweiligen Dritten ein.

11.4. Die Software kann Komponenten enthalten oder mit Komponenten bereitgestellt werden, die den Bedingungen von "Open Source"-Softwarelizenzen unterliegen (im Folgenden "Open Source Software"). Soweit zutreffend, wird IDEA StatiCa auf Ihre schriftliche Anfrage hin solche in der Software enthaltene Open-Source-Software identifizieren. Soweit die Lizenz, die der Open-Source-Software beiliegt, dies erfordert, gelten die Bedingungen jener Lizenz anstelle der Bedingungen dieser EULA in Bezug auf diese Open-Source-Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Bestimmungen, die den Zugriff auf den Quellcode, die Modifikation oder das Reverse Engineering regeln.

12. VERLETZUNG DES EULA

12.1. Sie müssen IDEA StatiCa unverzüglich benachrichtigen, wenn Sie Kenntnis erhalten von: (i) einer Verletzung dieses EULA, (ii) einer (tatsächlichen oder angeblichen) Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von IDEA StatiCa an der Software oder (iii) einer unbefugten Nutzung der Software und werden DEA StatiCa in angemessener Weise bei allen Klagen oder Verfahren im Zusammenhang mit solchen Ereignissen zu unterstützen.

12.2. Für den Fall, dass Sie die gesamte Lizenzgebühr nicht innerhalb der jeweiligen Zahlungsfrist zahlen oder eine andere Verpflichtung aus diesem EULA verletzen, werden die Lizenz, alle anderen Lizenzen, die Ihnen von IDEA StatiCa, autorisierten Vertriebspartnern und/oder deren verbundenen Unternehmen gewährt wurden, sowie dieses EULA und alle anderen EULAs, die zwischen Ihnen und IDEA StatiCa abgeschlossen wurden, sofort beendet. In einem solchen Fall ist IDEA StatiCa nicht verpflichtet, Lizenzgebühren, Wartungsgebühren oder Teile davon zurückzugeben oder zu erstatten. IDEA StatiCa ist auch berechtigt, die Nutzung der Software ohne vorherige Ankündigung zu deaktivieren oder zu sperren. Das Recht von IDEA StatiCa, autorisierten Vertriebspartnern und/oder deren verbundenen Unternehmen, alle fälligen Zahlungen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen und alle anderen Rechtsmittel nach dem anwendbaren Recht zu erheben, bleibt davon unberührt.

12.3. Sollten Sie die Wartungsgebühr, falls anwendbar, nicht bezahlen, ist IDEA StatiCa berechtigt, die Bereitstellung der Wartung sofort und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. In einem solchen Fall ist IDEA StatiCa nicht verpflichtet, gezahlte Wartungsgebühren Lizenzgebühren oder Teile davon zurückzugeben oder zu erstatten. Das Recht von IDEA StatiCa und/oder des Autorisierten Vertriebspartners, alle fälligen Zahlungen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen sowie alle anderen Rechtsmittel nach dem anwendbaren Recht zu ergreifen, bleibt unberührt.

12.4. Mit dem Abschluss dieses EULAs verpflichten Sie sich, sicherzustellen, dass die Software unter Ihrer Lizenz in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses EULAs verwendet wird. IDEA StatiCa haftet nicht für Schäden, die Ihnen und/oder Dritten im Falle eines Verstoßes gegen diese EULA entstehen. Falls ein Verstoß gegen dieses EULA (insbesondere die lizenzwidrige Nutzung der Software) zu Ansprüchen Dritter gegenüber IDEA StatiCa führt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche, die sich aus der Verletzung geistigen Eigentums ergeben, sind Sie verpflichtet, IDEA StatiCa vollständig zu entschädigen und schadlos zu halten, indem Sie: (i) den Anspruch des Dritten direkt ausgleichen und/oder (ii) IDEA StatiCa gegen den Anspruch des Dritten verteidigen und/oder (iii) IDEA StatiCa die für die Verteidigung gegen den Anspruch des Dritten erforderliche Unterstützung gewähren und IDEA StatiCa für die angemessenen Kosten einer solchen Verteidigung entschädigen und/oder (iv) IDEA StatiCa für alle Schäden, Verluste und Kosten entschädigen, die aus Ihrer Pflichtverletzung und dem Anspruch des Dritten entstehen. IDEA StatiCa ist nach pflichtgemäßem Ermessen und nach Rücksprache mit Ihnen berechtigt, zu wählen, welche Entschädigungsleistung erbracht werden soll.

13. BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG

13.1. IDEA StatiCa gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Abschluss dieses EULA (die "Gewährleistungsfrist") im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der zugehörigen Dokumentation funktioniert (die "Gewährleistung"). Ihr einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf und die alleinige Haftung von IDEA StatiCa, seinen Autorisierten Vertriebspartnern, deren verbundenen Unternehmen und deren Lieferanten für eine Verletzung dieser Garantie sind nach Wahl von IDEA StatiCa und auf deren Kosten die folgenden: (i) IDEA StatiCa behebt den Fehler, indem es Ihnen Anweisungen zur Umgehung des Fehlers gibt oder eine Haupt- oder Nebenrelease herausgibt, (ii) IDEA StatiCa ersetzt die Software, oder (iii) IDEA StatiCa kündigt die Lizenz und erstattet einen Teil der bis dahin gezahlten Lizenz- oder Abonnementgebühren, der dem Zeitraum von der Mitteilung des Fehlers bis zum Ende der Gewährleistungsfrist entspricht. Die vorgenannte eingeschränkte Gewährleistung wird Ihnen unter der Bedingung gewährt, dass Sie IDEA StatiCa während der Gewährleistungsfrist schriftlich über den Fehler informieren und auf Verlangen den Nachweis über den Erwerb der betreffenden Lizenz von einer autorisierten Quelle (d.h. von IDEA StatiCa oder einem Autorisierten Vertriebspartner) erbringen. Die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung gilt nicht und IDEA StatiCa haftet nicht für Fehler und/oder andere Unzulänglichkeiten, die durch Folgendes verursacht werden oder daraus resultieren: (i) die Hardware, auf der die Software ausgeführt wird, (ii) die Nichteinhaltung der in der Dokumentation dargelegten Nutzungsanforderungen oder eine andere unsachgemäße Verwendung der Software, (iii) eine Änderung der Software durch Sie oder einen Dritten, selbst wenn eine solche Anpassung von IDEA StatiCa genehmigt wurde, und (iv) andere Handlungen oder Unterlassungen, die Ihnen oder einem Dritten zugerechnet werden können. IDEA StatiCa haftet nicht für derartige Fehler oder Unzulänglichkeiten. Darüber hinaus gilt die vorstehende eingeschränkte Gewährleistung nicht für Lizenzen, die unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

13.2. Für den Fall, dass Ihre Nutzung der Software in Übereinstimmung mit dieser EULA und insbesondere mit der erlaubten Nutzung die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzt oder angeblich verletzt, kann IDEA StatiCa nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten entweder (i) Ihnen das Recht verschaffen, die Software weiter zu nutzen; (ii) die verletzende Software oder einen Teil davon durch funktional gleichwertige Software ersetzen; oder (iii) dieses EULA und die Lizenz kündigen und Ihnen den Kaufpreis erstatten: (a) im Falle von unbefristeten Lizenzen den Teil der Lizenzgebühr, der dem Rest der Gewährleistungsfrist, falls vorhanden, entspricht, und den Teil der Wartungsgebühr, der dem Rest der Wartungsfrist entspricht, und (b) im Falle von Lizenzen auf Abonnementbasis den Teil der Abonnementgebühr, der dem Rest der Abonnementfrist entspricht. Dieser Abschnitt 13.2 regelt die alleinige Haftung von IDEA StatiCa und Ihr einziges und ausschließliches Rechtsmittel in Bezug auf eine tatsächliche oder angebliche Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die sich aus der Nutzung der Software ergeben.

13.3. Die Gewährleistung gemäß vorstehendem Abschnitt 13.1 oder eine sonstige Gewährleistung in irgendeiner Form gilt nicht für die Wartung oder die Outputs der Wartung (die als materielle oder immaterielle Dinge betrachtet werden), einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Haupt- und Nebenreleases, Patches oder sonstige Software und Dokumentation. Sollte eine Gewährleistung oder Haftung für Mängel in irgendeiner Form auf die Wartung oder die oben genannten Outputs in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht, der Geschäftspraxis und/oder aus irgendeinem anderen Grund zutreffen, wird eine solche Gewährleistung oder Haftung durch dieses EULA im weitesten nach dem anwendbaren Recht zulässigen Umfang ausgeschlossen.

13.4. Mit Ausnahme der in Abschnitt 13.1 dargelegten eingeschränkten Gewährleistung werden die Software und die Wartung "wie besehen" und ohne weitere Gewährleistung und mit Ausschluss der gesetzlichen Mängelhaftung im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang bereitgestellt. Weder IDEA StatiCa noch seine Lieferanten übernehmen irgendwelche weiteren Garantien in Bezug auf die Software oder die Dokumentation, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien der Marktgängigkeit, des Eigentumsrechts, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung zufriedenstellender Qualität, der Nichteinmischung, der Richtigkeit des Informationsgehalts, oder die sich aus dem Geschäftsverlauf, dem Gesetz, dem Brauch oder der Handelspraxis ergeben. Insbesondere gewährleistet IDEA StatiCa nicht, dass die Software (i) für die von Ihnen beabsichtigte Verwendung geeignet ist, (ii) ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert oder dass IDEA StatiCa, der autorisierte Vertriebspartner oder ein Dritter Fehler korrigiert oder Supportanfragen in Bezug auf die Software löst, (iii) mit anderen Softwareprodukten als den in der Dokumentation angegebenen interagiert oder (iv) mit anderer Hardware oder anderen Hardwarekonfigurationen als den in der Dokumentation angegebenen Mindestanforderungen funktioniert. Sie können andere gesetzliche Rechte haben, aber die Dauer dieser Rechte, falls vorhanden, ist auf den kürzesten Zeitraum beschränkt, der nach dem geltenden Recht zulässig ist.

14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

14.1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: IN BEZUG AUF DIESES EULA UND DESSEN DURCHFÜHRUNG HAFTEN WEDER IDEA STATICA NOCH SEINE LIEFERANTEN FÜR EINNAHMEVERLUSTE, ENTGANGENEN GEWINN, PRODUKTIONSAUSFÄLLE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, KOSTEN FÜR VERZÖGERUNGEN, NUTZUNGSAUSFÄLLE, VERLORENE ODER UNGENAUE DATEN, AUSFÄLLE VON SICHERHEITSMECHANISMEN ODER JEGLICHE INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE, DURCH VERLASSEN AUF DIESE ENTSTANDENE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, UNABHÄNGIG VON DER FORM DER HANDLUNG, OB AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), SCHADENSERSATZ, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, SELBST WENN SIE IM VORAUS ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT WURDEN.

14.2. BEGRENZUNG VON SCHADENERSATZ: DIE MAXIMALE FINANZIELLE HAFTUNG VON IDEA STATICA FÜR SCHÄDEN UNTER DIESEM EULA ODER IN VERBINDUNG DAMIT IST AUF EINEN BETRAG BEGRENZT, DER DEM GESAMTBETRAG DER VON IHNEN FÜR DIE BETREFFENDE SOFTWARE TATSÄCHLICH GEZAHLTEN LIZENZ- UND WARTUNGSGEBÜHREN ENTSPRICHT, UND DARF DIESEN NICHT ÜBERSCHREITEN.

14.3. Dieser Abschnitt 14 überdauert das Erlöschen oder die Beendigung dieses EULAs aus irgendeinem Grund.

15. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN.

15.1. Die Datenschutzhinweise von IDEA StatiCa zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind unter 

https://www.ideastatica.com/privacy-policy/ veröffentlicht.

15.2. Wenn Ihre Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund von Datenschutzgesetzen erforderlich ist, werden Sie separat um diese Zustimmung gebeten. Dieses EULA selbst und seine Annahme durch Sie stellt keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten dar und ersetzt diese auch nicht.

16. AUDIT- UND DATENNUTZUNGSRECHTE

16.1. IDEA StatiCa und seine Autorisierten Vertriebspartner können jederzeit einen externen Prüfer zur Prüfung Ihrer Einhaltung der Bedingungen dieses EULA (die "Prüfung") durchführen oder beauftragen. IDEA StatiCa wird Sie mindestens fünf (5) Tage im Voraus über eine solche Prüfung informieren, es sei denn, die Prüfung wird gemäß dem nachstehenden Abschnitt 16.3 elektronisch durchgeführt.

16.2. In Verbindung mit der Prüfung müssen Sie IDEA StatiCa, seinem Autorisierten Vertriebspartner oder einem beauftragten externen Prüfer angemessene Unterstützung und Kooperation sowie den Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen und Materialien gewähren, die erforderlich sind, um die Einhaltung dieses EULA durch Sie und die Autorisierten Verbundenen Unternehmen festzustellen.

16.3. Unbeschadet des Vorgenannten kann die Prüfung auch elektronisch unter Verwendung der Prüffunktionalität der Software durchgeführt werden, die IDEA StatiCa in die Lage versetzen soll, automatisch zu überwachen, dass die Nutzung der Software mit den Bedingungen der Lizenz übereinstimmt, und Installation und die Nutzung von nicht lizenzierten oder anderweitig verletzenden Kopien der Software zu erkennen und IDEA StatiCa darüber zu informieren. In diesem Zusammenhang erkennen Sie an und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Software an IDEA StatiCa automatisch Daten über Ihre Installation und Nutzung der Software zur Verfügung stellt.

16.4. Wenn die Ergebnisse der Prüfung ergeben, dass Sie oder ein Autorisiertes Verbundenes Unternehmen die Lizenzbedingungen nicht einhalten, sind Sie verpflichtet, diese Nichteinhaltung unverzüglich zu beheben, sei es durch den Erwerb und die Zahlung zusätzlicher Lizenzen oder auf andere Weise, und unbeschadet aller Rechte oder Rechtsmittel, die IDEA StatiCa zur Verfügung stehen, IDEA StatiCa für angemessene Kosten der Prüfung zu entschädigen. Alle anderen Rechte von IDEA StatiCa im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen oder dem Audit bleiben davon unberührt.

17. VERTRAULICHKEIT

17.1. Jede Partei verpflichtet sich gegenüber der anderen Partei, alle Vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder anderweitig zugänglich zu machen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht in Bezug auf vertrauliche Informationen, die:

(a) die sich bereits im Besitz einer Partei befinden, ohne dass dies auf einen Verstoß gegen diesen Abschnitt 17.1 zurückzuführen ist; oder

(b) die bereits jedermann zugänglich sind, außer als Ergebnis eines Verstoßes gegen diesen Abschnitt 17.1.

17.2. Die Offenlegung der Vertraulichen Informationen gegenüber den eigenen Mitarbeitern, Vertretern, Subunternehmern, Autorisierten Verbundenen Unternehmen, Unternehmen von IDEA StatiCa, Professionellen Beratern und Mitarbeitern dieser Personen oder Unternehmen gilt nicht als Verletzung der Vertraulichkeit, sofern diese vertraulichen Informationen für die Erfüllung der Verpflichtungen dieser Personen gegenüber der Partei erforderlich sind und auf der Basis des "Need-to-know"-Prinzips offengelegt werden. In einem solchen Fall hat die Partei, die die vertraulichen Informationen offenlegt, sicherzustellen, dass die Person, die die vertraulichen Informationen erhält, sich verpflichtet, die Vertraulichkeit mindestens in dem Umfang zu wahren, der sich aus dieser EULA ergibt.

17.3. Ungeachtet des Vorgenannten ist jede Partei berechtigt, Vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn eine solche Offenlegung aufgrund von Gesetzen, behördlichen Verfügungen oder gerichtlichen Anordnungen erforderlich ist, vorausgesetzt, dass diese Partei (i) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, der erforderlich ist, (ii) den Empfänger der vertraulichen Informationen darüber informiert, dass die offengelegten Informationen vertraulich sind, und, (iii) den Empfänger der vertraulichen Informationen darüber informieren, dass die freigegebenen Informationen vertraulich sind, und sich gegebenenfalls in angemessener Weise bemühen, sicherzustellen, dass die Informationen von diesem Empfänger vertraulich behandelt werden, und (iii) die andere Partei unverzüglich über die Freigabe der vertraulichen Informationen unter Angabe der freigegebenen Informationen, des Empfängers der Informationen und der Umstände, die die Pflicht zur Offenlegung begründen, informieren.

17.4. Jede Partei verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, die von Zeit zu Zeit erforderlich sind, um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts durch ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer und im Falle von Ihnen auch durch die Ihrer verbundenen Unternehmen oder Professionellen Berater sicherzustellen.

18. HÖHERE GEWALT

18.1. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen für eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesem EULA (mit Ausnahme der Nichtzahlung von Gebühren), wenn die Verzögerung oder das Versäumnis auf unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen ist, die nach dem Inkrafttreten dieses EULA eintreten und die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der jeweiligen Partei liegen und die diese Partei bei Anwendung angemessener Sorgfalt nicht hätte vorhersehen und abwenden können, wie z. B. Streik, Blockade, Krieg, terroristische Handlungen, Aufstand, Aufruhr, Feuer, Explosion, Naturkatastrophen, Ausfall oder Beeinträchtigung der Stromversorgung oder der Telekommunikations- oder Datennetze oder - dienste, DDoS-Angriffen, Embargo oder Verweigerung einer Lizenz durch eine Regierungsbehörde (ein "Ereignis höherer Gewalt"). Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt ist die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses zu unterrichten. Verzögert sich die Erfüllung dieses EULA aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt um mehr als drei (3) Monate, kann jede Partei diese EULA mit sofortiger Wirkung kündigen, indem sie die andere Partei schriftlich davon in Kenntnis setzt.

19. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

19.1. Dieses EULA und die hierunter gewährte Lizenz bleiben bis zum Ablauf der Lizenzdauer in Kraft, sofern sie nicht früher gemäß den Bestimmungen dieses EULA beendet werden.

19.2. Zusätzlich zu anderen in diesem EULA genannten Fällen kann jede Partei dieses EULA und die hierunter gewährte Lizenz mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

(a) die andere Partei in Liquidation geht;

(b) ein Verfahren eingeleitet wird, das darauf abzielt, die andere Partei als bankrott oder zahlungsunfähig zu erklären, und die andere Partei auf Aufforderung nicht nachweist, dass ein solches Verfahren nicht begründet ist, oder nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach seiner Einleitung für die Beendigung des Verfahrens sorgt;

(c) hinsichtlich des Vermögens der anderen Partei ein Insolvenzverwalter bestellt wurde,

(d) die andere Partei generell nicht in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten bei Fälligkeit zu begleichen, wobei zu diesem Zweck eine Partei als zahlungsunfähig gilt, wenn sie mit der Erfüllung einer vertraglichen Zahlung länger als drei (3) Monate im Rückstand ist.

19.3. Es erfolgt keine Rückerstattung von Lizenzgebühren, Abonnementgebühren und/oder Wartungsgebühren, falls anwendbar, bei oder als Folge der Beendigung dieser EULA.

19.4. Die Beendigung dieses EULA lässt die erworbenen Rechte einer Partei oder andere einer Partei zur Verfügung stehende Rechtsmittel unberührt. Nach Beendigung dieser EULA sind Sie verpflichtet, alle Datenträger der Software und alle Kopien davon unverzüglich an IDEA StatiCa zurückzugeben oder diese von den Datenträgern zu löschen und IDEA StatiCa diese Löschung schriftlich zu bestätigen.

19.5. Die Beendigung dieses EULA berührt nicht die Gültigkeit von Bestimmungen dieses EULA, die ausdrücklich oder stillschweigend dazu bestimmt sind, nach einer solchen Beendigung in Kraft zu bleiben.

20. ANWENDBARES RECHT

20.1. Dieses EULA und das Angebot unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Tschechischen Republik, ohne Bezugnahme auf deren Rechtswahlregeln, und sind entsprechend auszulegen. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

21. GERICHTSSTAND

21.1. Jede Partei erklärt sich bereit, nach Treu und Glauben zu verhandeln, um Streitigkeiten zwischen den Parteien bezüglich dieses EULA und/oder der Lizenz beizulegen. Wenn die Verhandlungen die Streitigkeit nicht zur angemessenen Zufriedenheit beider Parteien lösen, werden die Parteien gemäß dem folgenden Abschnitt 21.2 vorgehen.

21.2. Alle Streitigkeiten, Ansprüche oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus diesem EULA, der Software und/oder der Lizenz ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen, werden von den Gerichten der Tschechischen Republik endgültig entschieden. In dieser Hinsicht und unter der Voraussetzung, dass eine solche Gerichtsstandswahl nach dem anwendbaren Recht zulässig ist, erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Streitigkeiten durch das zuständige Gericht mit der Zuständigkeit für den Ort, an dem sich der Sitz von IDEA StatiCa befindet oder befinden wird, entschieden werden.

22. EMBARGOS, SANKTIONEN UND EXPORTKONTROLLE

22.1. Die Software, die Dokumentation oder Teile davon können Embargos, Exportkontrollbeschränkungen oder anderen ähnlichen Beschränkungen unterworfen sein. Sie sind verpflichtet, alle anwendbaren Embargo- und Exportkontrollgesetze und -vorschriften, insbesondere die der Vereinigten Staaten und der Europäischen Union, in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhalten.

22.2. Ohne das Vorgenannte einzuschränken, durch den Abschluss dieses EULA: (i) sichern Sie zu und gewährleisten, dass Sie nicht auf einer Liste der US-Regierung/EU mit verbotenen oder eingeschränkten Parteien aufgeführt sind oder sich in einem Land befinden (oder ein Staatsangehöriger eines Landes sind), das einem Embargo der US-Regierung/EU unterliegt oder das von der US-Regierung/EU als ein "Terroristen unterstützendes" Land bezeichnet wurde, und (ii) verpflichten Sie, nicht auf die Software zuzugreifen oder sie unter Verletzung eines US/EU-Exportembargos, eines Verbots oder einer Beschränkung zu verwenden (und werden dies auch keinem seiner Benutzer erlauben).

23. ÄNDERUNGEN  DIESES EULA

23.1. IDEA StatiCa behält sich das Recht vor, seine EULA-Bedingungen zu aktualisieren und zu ändern, wobei alle Änderungen der IDEA StatiCa EULA-Bedingungen mit ihrer Veröffentlichung oder Zustellung wirksam werden. Alle Änderungen der IDEA StatiCa EULA-Bedingungen, mit Ausnahme der in Abschnitt 23.2 unten genannten, gelten für diese EULA, sobald sie von Ihnen angenommen wurden. Mit dem Abschluss dieser EULA erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Zustimmung zum neuen EULA-Wortlaut durch Anklicken der Schaltfläche "I ACCEPT" oder ggf. während der Installation der Software oder ihrer Updates, insbesondere der Hauptversionen, Nebenversionen und Patches, auch als Zustimmung zu den neuen EULA-Bedingungen im Sinne dieses Absatzes gilt. Mit dem Abschluss dieser EULA erkennen Sie ferner an und erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihnen die Updates der Software ohne eine solche Zustimmung zu den neuen EULA-Bedingungen nicht zur Verfügung gestellt werden dürfen.

23.2. Ungeachtet des Vorgenannten ist IDEA StatiCa berechtigt, die Bestimmungen dieses EULA zu ändern oder neue Bestimmungen hinzuzufügen, wenn sich nach Ansicht von IDEA StatiCa ein angemessenes Bedürfnis für solche Änderungen oder Ergänzungen ergibt. Zur Vermeidung von Zweifeln ist ein solcher angemessener Bedarf gegeben, wenn es notwendig ist, den Wortlaut bestimmter Rechte und Pflichten der Parteien zu ändern oder neu und ausdrücklich anzupassen im Zusammenhang mit: (i) einer Änderung der Gesetzgebung, (ii) einer Änderung der verfügbaren Technologien, oder (iii) einer Änderung der Geschäftspolitik von IDEA StatiCa. Der Wortlaut der Änderungen und/oder Ergänzungen bzw. der vollständige Wortlaut der geänderten EULA wird Ihnen in diesem Fall mindestens zwei (2) Monate vor dem vorgeschlagenen Datum des Inkrafttretens der Änderung zugesandt. Wenn Sie mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden sind, sind Sie berechtigt, dieses EULA mit Wirkung zum Tag vor dem Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderung durch eine schriftliche Mitteilung an IDEA StatiCa spätestens zum vorgenannten Datum des Inkrafttretens zu kündigen. Wenn Sie die Kündigung dieses EULA nicht gemäß dem vorherigen Satz mitteilen, wird der neue Wortlaut dieses EULA ab dem in der gegebenen Änderung dieser EULA angegebenen Datum des Inkrafttretens Ihnen gegenüber verbindlich und wirksam.

24. SCHLUSSBESTIMMUNGEN.

24.1. Dieses EULA und alle hierin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ersetzen alle Lizenzbestimmungen, die in früheren Vereinbarungen zwischen Ihnen und IDEA StatiCa in Bezug auf aktuelle oder frühere Versionen der Software enthalten sind. Alle Bestimmungen oder Bedingungen in solchen früheren Vereinbarungen, die derzeit in Kraft und wirksam sind, die mit den Bestimmungen oder Bedingungen dieser EULA nicht übereinstimmen, werden hiermit ausdrücklich als modifiziert und mit diesem EULA übereinstimmend anerkannt.

24.2. Sollte eine Bestimmung dieses EULA von einem zuständigen Gericht oder einer zuständigen Verwaltungsbehörde für ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so berührt die Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit dieser Bestimmung nicht die übrigen Bestimmungen diese EULAs, und alle Bestimmungen, die nicht von einer solchen Ungültigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit betroffen sind, bleiben in vollem Umfang in Kraft. Die Parteien vereinbaren hiermit, zu versuchen, eine ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung, auf die oben Bezug genommen wird, durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die die wirtschaftlichen, rechtlichen und kommerziellen Ziele der ungültigen oder undurchsetzbaren Bestimmung so weit wie möglich erreicht. Sollten die Parteien nicht in der Lage sein, sich auf die oben genannte(n) Ersatzbestimmung(en) zu einigen, und die unwirksame(n) oder undurchsetzbare(n) Bestimmung(en) einer der Parteien einen wesentlichen, ursprünglich von ihr beabsichtigten Nutzen vorenthalten, hat die betroffene Partei das Recht, dieses EULA mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.


Diese Version der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ist seit dem 6. Oktober 2020 gültig. 

Ältere EULA-Versionen sind unten verfügbar: